Archiv 2023



27. Januar 2023
Halterverantwortlichkeit, Fahrzeugdaten, E-Scooter:
Deutscher Verkehrsgerichtstag gibt wichtige Empfehlungen
Foto: GdP
Goslar.
Kraftfahrzeughalter dürfen es sich nach Unfällen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen Verstößen im fließenden Verkehr nicht zu einfach machen. Die GdP NRW begrüßt deshalb sehr, dass sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag heute (27. Januar 2023) in Goslar für eine Fahrer-Benennungspflicht ausgesprochen hat, die gegebenenfalls auch mit einem Bußgeld verbunden sein soll. Zumindest soll der Halter die Kosten eines anfallenden Verwaltungsgerichtsverfahren tragen müssen.
„Die Fahrer-Benennungspflicht muss kommen, sie wird den ermittelnden Kolleginnen und Kollegen sehr helfen“, drängt Verkehrsexperte Heiko Müller, der für die GdP NRW in Goslar vor Ort war und auch stellvertretender Landesvorsitzender ist. Müller fordert den Gesetzgeber auf, die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages rasch umzusetzen. Die Einführung einer umfassenden Halterverantwortlichkeit bei Verkehrsverstößen ist in Deutschland verfassungsrechtlich nicht möglich.
Dass die Verjährungsfrist für die Verfolgung von Verstößen gemäß den Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages von drei auf sechs Monate heraufgesetzt werden soll, begrüßt die GdP ebenfalls. „Auch das wird den ermittelnden Kolleginnen und Kollegen helfen“, ist Heiko Müller überzeugt.
Unabhängige Stelle für Fahrzeugdaten
Stichwort EDR: Moderne Autos speichern enorme Mengen an Daten, deren Auswertung nach Unfällen immer wichtiger wird. Dazu hat Verkehrsgerichtstag empfohlen, dass diese Fahrzeugdaten bei einer neu zu schaffenden, unabhängigen Stelle hinterlegt werden sollen. Polizei und Justiz sollen im Rahmen ihrer bestehenden rechtlichen Möglichkeiten Zugriff haben - eine Empfehlung, die die GdP NRW ebenfalls sehr begrüßt.
„Meine Kolleginnen und Kollegen brauchen diese Daten, um teils sehr komplexe Unfallsachverhalte aufzuklären“, sagt der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Heiko Müller. Die Bereitstellung dieser Fahrzeuginformationen dürfe nicht vom guten Willen der Hersteller abhängig sein. Zudem müssten Manipulationen ausgeschlossen sein. Der Verkehrsgerichtstag hat die Bundesregierung aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, das allen Interessen Rechnung trägt.
Promille-Grenzen für E-Scooter sollen beibehalten werden
Bei E-Scootern hat sich der Verkehrsgerichtstag für eine Beibehaltung der bestehenden Promille-Grenzen ausgesprochen. Aus Sicht der GdP NRW ist das „das Mindeste“. Auf mittlere und lange Sicht müsse über eine Absenkung der Grenzen von aktuell 0,5 und 1,1 Promille erneut nachgedacht werden, fordert Heiko Müller.
In einer Studie sei zweifelsfrei gestellt worden, dass schon bei geringem Alkoholgenuss ein sicheres Fahren des E-Scooters nicht mehr möglich ist. Unfallstatistiken zeigten ein eindeutiges Bild: „Alkohol ist eine der Hauptunfallursachen und wird von vielen E-Scooter-Fahrern total unterschätzt“, mahnt Verkehrsexperte Müller. Er verweist darauf, dass selbst die Fahrzeugverleiher in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Nutzung unter Alkoholeinfluss ausschließen.

24. Januar 2023
Pressemitteilung
Sicherheitskonzept der Vereine noch nicht EM-tauglich
Foto: Uschi Barrenberg/GdP
Düsseldorf.
Anderthalb Jahre vor dem Beginn der Fußball-EM in Deutschland hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute auf einer Tagung für die Führungskräfte der Polizei im Stadion vom Borussia Mönchengladbach die Fußballvereine in NRW aufgefordert, endlich konsequent gegen Hooligans in den eigenen Reihen vorzugehen. „Wenn wir bei der EM brutale Szenen wie in Nizza verhindern wollen, dürfen die Vereine Gewalttätern keinen Zutritt mehr zu den Stadien gewähren“, forderte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Die gängige Praxis, die eigenen Fans zur Mäßigung aufzurufen, aber bekannten Schlägern Tür und Tor zu öffnen, muss endlich aufhören! Nicht erst während der EM, sondern sofort“, sagte Mertens.
Unterstützung für ihre Forderung erhielt die GdP von Innenminister Herbert Reul (CDU). „Warum führen wir die Debatte, bei der jeder weiß, solche Leute gehören nicht ins Stadion, nicht endlich zu Ende?“ fragte Reul auf der GdP-Tagung. Handlungsbedarf sieht Reul auch bei der Justiz. Nizza sei für ihn ein Vorbild, weil die dort beteiligten Gewalttäter schnell und konsequent abgeurteilt worden sind.
Nach aktuellen, heute auf der GdP-Tagung vorgestellten Zahlen der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) sind seit dem Ende der Corona-Epidemie die gewalttätigen Auseinandersetzungen in den Fußballstadien und in deren Umfeld deutlich gestiegen. Gab es in der Saison 2020/21 in den ersten drei Ligen noch 282 durch gewalttätige Auseinandersetzungen verletzte Fußballfans, waren es in der Saison 2021/22 bereits 700. Auch die Zahl der von der Polizei eingeleiteten Strafverfahren ist stark gestiegen, von 314 Strafverfahren in der Saison 2020/21 auf 2996 in der Saison 2021/22.
Fußballexperten innerhalb der Polizei warnen bereits seit längerem davor, dass die Gewalt in den Stadien sogar noch weiter zunehmen wird. „Durch Corona hat vielen Hooligans die Möglichkeit gefehlt, sich zu Schlägereien zu verabreden. Das holen sie jetzt nach“, warnt Mertens.
Mit Dortmund, Gelsenkirchen, Düsseldorf und Köln liegen vier der zehn Spielorte der im Juni 2024 beginnenden Fußball-EM in NRW.

18. Januar 2023
TdL scheitert mit Verfassungsbeschwerde zum Arbeitsvorgang
Foto: Sven Vüllers/GdP
In der letzten Tarifrunde der Länder im Jahre 2021 war der Arbeitsvorgang gem. § 12 TV-L ein Kernthema der Tarifverhandlungen. Hintergrund war eine Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Eingruppierung von Justizbeschäftigten, die dem öffentlichen Arbeitgeber nicht gefiel. Denn das Urteil hat für die betroffenen Beschäftigten eine höhere Entgeltgruppe zur Folge (Urteile vom 09.09.2020 – 4 AZR 195/20 und 4 AZR 196/20). Die TdL wollte deshalb in der letzten Tarifrunde der Länder eine Veränderung des Arbeitsvorgangs zur Bedingung für die Verhandlungen machen. Hiergegen haben wir uns erfolgreich zur Wehr gesetzt.
Das Land Berlin und die TdL haben daraufhin gegen die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie machten eine Verletzung der in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) garantierten Tarifautonomie geltend und sind des Weiteren der Auffassung, das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe die spezifischen Grenzen der zulässigen Auslegung von tarifvertraglichen Regelungen überschritten.
Mit dem am 21. Dezember 2022 veröffentlichten Beschluss (1 BvR 382/21 vom 04.10.2022) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Laut Bundesverfassungsgericht kann sich das Land Berlin nicht auf die hier in Betracht kommenden Grundrechte und auch nicht auf grundrechtsgleiche Rechte berufen. Die Arbeitgebervereinigung (TdL) ist nicht beschwerdebefugt, weil sie nicht Partei des fachgerichtlichen Verfahrens war. Zudem hätte sie den Inhalt der tarifvertraglichen Regelung zunächst vor den Fachgerichten klären lassen müssen.
Die GdP sieht sich durch diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Wir fordern die TdL auf, die tarifliche Regelung zum Arbeitsvorgang nun endlich anzuerkennen und vorbehaltlos umzusetzen!
TarifNews zum Download

17. Januar 2023
3000 Anwärter pro Jahr: So kann das funktionieren
Foto: Sven Vüllers/GdP
Um das von der Landesregierung angestrebte Ziel von 3000 Kommissaranwärterinnen und -anwärtern pro Jahr zu erreichen, muss sich bei der Polizeiausbildung vieles ändern. Vom Werbekonzept über das Auswahlverfahren bis zu den Rahmenbedingungen für das Studium. Erforderlich ist kein anders Ausbildungssystem, sondern Korrekturen an vielen Details. Das neue Positionspapier „Ausbildung 3000“ der GdP zeigt, wie es gelingen kann, nicht nur mehr junge Menschen für die Polizei zu begeistern, sondern auch den anerkannt hohen Qualitätsstandard der Polizeiausbildung in NRW zu erhalten.
Einige Beispiele für das, was sich aus Sicht der GdP dringend ändern muss: Wenn wir tatsächlich 3000 Nachwuchspolizisten jedes Jahr gewinnen wollen, darf sich die Nachwuchswerbung der Polizei nicht länger auf die Abiturienten konzentrieren, sondern muss verstärkt junge Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in den Blick nehmen. Und sie muss ein Konzept entwickeln, wie ein Wechsel zur Polizei auch für lebenserfahrene Menschen aus anderen Branchen interessant wird. Auch der Bewerbungsvorlauf von einem kompletten Jahr passt nicht mehr in die Landschaft. Und das gilt erst recht für eine Durchfallerquote von fast 20 Prozent.
Eine weitere Forderung der GdP: Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung, das LAFP und die Ausbildungsbehörden müssen endlich personell und finanziell so ausgestattet werden, dass sie die enorm gestiegene Zahl der Kommissaranwärterinnen und -anwärter bewältigen können, ohne dass die Qualität der Polizeiausbildung in NRW darunter leidet.
Das Positionspapier „Ausbildung 3000“ gibt es nicht nur auf der GdP-Homepage zum Download, sondern ab Ende dieser Woche auch in gedruckter Form bei den Kreisgruppen vor Ort.
Ausbildung 3000 - Handlungskonzept der Gewerkschaft der Polizei NRW

15. Januar 2023
Pressemitteilung
Einsatzkonzept in Lützerath hat Vorbildcharakter für andere Großeinsätze
Foto: Stephan Hegger/GdP
Düsseldorf.
Einen Tag nach der Demonstration von Umweltverbänden gegen die Erweiterung des Braunkohletagebaus Garzweiler zieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine positive Zwischenbilanz des bisherigen Polizeieinsatzes in Lützerath. „Auch wenn gestern mehr als siebzig Polizisten von militanten Braunkohlegegnern verletzt worden sind, hat die Polizei ihr wichtigstes Ziel, eine erneute Besetzung des inzwischen fast vollständig geräumten Dorfes Lützerath zu verhindern, erreicht“, betont GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.
Dass es keinem der mehr als 5000 Demonstrationsteilnehmer, die gestern die genehmigte Route verlassen haben, gelungen ist, den um Lützerath errichteten Zaun zu überwinden und das Dorf erneut zu besetzen, sei vor allem dem Einsatzkonzept der Aachener Polizei zu verdanken, erläutert der GdP-Vorsitzende. „Entscheidend für den Erfolg der Polizei war die Strategie, sämtlich Baumhäuser und Gebäude unmittelbar nach deren Räumung sofort abzureißen. Dadurch hatten die Braunkohlegegner keine Chance, sie erneut zu besetzen. Das hat Vorbildcharakter für andere vergleichbare Einsätze“, erläutert Mertens.
Der Aachener Polizeipräsident Dirk Weinspach hatte von Anfang auf ein Deeskalationskonzept gesetzt, das dem friedlichen Protest gegen den Braunkohleabbau viel Raum gelassen hat. Gleichzeitig ist die Polizei in Lützerath konsequent gegen die rechtswidrige Besetzung des inzwischen dem Energiekonzern RWE gehörenden Ortes vorgegangen.
Dass es gestern trotzdem in Lützerath zu massiven Angriffen eines Teils der Demonstrationsteilnehmer auf die Polizei gekommen ist, hätte nach Einschätzung der GdP verhindert werden können. „Ich hätte mir von den Veranstaltern einen klaren Appell gewünscht, friedlich gegen den Braunkohletageabbau zu demonstrieren. Den von der Bühne aus verbreiteten Aufruf ‘Jeder kann machen, was er will. Jeder entscheidet selber, wie weit er geht‘ hätte es nicht geben dürfen. Er ist offenbar von militanten Braunkohlegegnern als Freibrief verstanden worden, mit Gewalt gegen die Polizisten vorzugehen“, sagt Mertens. "Das haben meine Kolleginnen und Kollegen ausbaden müssen, die in Lützerath unter schwierigen Rahmenbedingungen einen hervorragenden Job gemacht haben."

12. Januar 2023
Nicht weit von Lützerath: Ziviles Polizeifahrzeug angezündet
Foto: Polizei Aachen
Düsseldorf.
Im Einsatzgebiet Lützerath ist ein Zivilfahrzeug der Polizei, ein Opel Zafira mit Blaulicht-Vorrichtung, angezündet worden und ausgebrannt. „Wir gehen von Brandstiftung aus“, so ein Sprecher der Polizei Aachen auf GdP-Nachfrage. Es handelt sich ausgerechnet um ein Auto eines Kommunikationsteams. Diese Beamten haben keinerlei repressive Aufgaben, suchen das Gespräch mit Protestierenden und bemühen sich, Konflikte zu deeskalieren.
Eben darum ging es auch an diesem Donnerstag (12. Januar 2023), als das Team am Nachmittag den Wagen am Ausweichcamp der Kohlegegner in Keyenberg abstellte und dann die Zeltstadt besuchte. Die Atmosphäre des Termins war Berichten zufolge eigentlich gut. Dann aber wurden die Beamten gegen 16.30 Uhr darauf aufmerksam gemacht, dass es aus ihrem Fahrzeug qualme.
Der Wagen stand rasch voll in Flammen. Offensichtlich hatte jemand eine Scheibe eingeschlagen und Brandbeschleuniger im Fahrzeuginnern entzündet. Personen kamen nicht zu Schaden. Zum Sachschaden konnte der Polizeisprecher keine Angaben machen. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug nicht wieder hergerichtet werden kann.
GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens ist entsetzt. „Angriffe gegen Einsatzkräfte und solche Brandstiftungen sind schändlich“, sagte Mertens. Bereits am vergangenen Sonntag waren Kommunikationsbeamte attackiert worden. Zu Beginn der Räumung von Lützerath waren heranrückende Kräfte mit Steinwürfen und einzelne Molotowcocktails empfangen worden. Auch heute flogen wieder Steine.
„Diese Gewalt muss aufhören“, mahnt der GdP-Vorsitzende. Sie passe auch nicht zum Eindruck der vergangenen Tage, als ein großer Teil der Besetzer Lützerath nach Gesprächen mit der Polizei friedlich verließ. Mertens: „Die Protestszene ist dringend aufgerufen, sich von Gewalttätern zu distanzieren und diese zu isolieren!“ Wer sich für eine bessere Welt einsetzt, müsse sich „von so hinterhältigen Taten in aller Deutlichkeit abgrenzen“.

12. Januar 2023
Beihilfeverordnung vor Reform: Vorsorgeuntersuchungen künftig beihilfefähig
Foto: Jürgen Seidel/GdP
Im Rahmen eines aktuell laufenden Beteiligungsverfahrens hat die GdP die Gelegenheit genutzt, ausführlich zu den geplanten Änderungen der Beihilfeverordnung Stellung zu nehmen. Während einige begrüßenswerte Anpassungen in die Neufassung einfließen sollen, scheinen andere langfristige Forderungen keine Berücksichtigung zu finden. Die GdP hat die Probleme nochmals benannt und das Finanzministerium aufgefordert, an den entsprechenden Stellschrauben zu drehen.
Folgende wesentliche Änderungen sind in dem vorliegenden Entwurf vorgesehen:
Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen im Bereich von Krebserkrankungen sollen künftig beihilfefähig sein.
Es wird eine Rechtsgrundlage zur Beihilfefähigkeit bei außerklinischer Intensivpflege geschaffen.
Der beihilfefähige Höchstbetrag einer Familien- und Hauspflegekraft wird entsprechend den Entwicklungen zum Mindestlohn angehoben.
Beihilfefähige Höchstbeträge für Heilbehandlungen werden in Teilbereichen angepasst (bspw. im Bereich der Ergotherapie).
Akuter Handlungsbedarf: Bearbeitungsfristen von Beihilfeanträgen
Die angedachten Anpassungen sind grundsätzlich begrüßenswert. Ein großes Problem unserer Kolleginnen und Kollegen bleibt allerdings unangetastet: Die teilweise überlangen Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen und die damit verbundene erhebliche finanzielle Belastung der Betroffenen. Die GdP hatte bereits mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen. Die Anpassung der Beihilfeverordnung muss daher zum Anlass genommen werden, Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen festzuschreiben. Nur so erhalten gerade Kolleginnen und Kollegen mit chronischen Erkrankungen und regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen finanzielle Planungssicherheit. Damit solche Fristen auch gehalten werden können, ist selbstverständlich in den Beihilfestellen des Landes auch das erforderliche qualifizierte Personal einzustellen. Die GdP wird hier weiter am Ball bleiben.
Dokumente zum Download:
GdP-Info vom 12.01.2023
GdP-Stellungnahme vom 11.01.2023

11. Januar 2023
Pressemitteilung
GdP zu Lützerath: „Polizei schützt das Recht“
Foto: Günter Jungmann/GdP
Düsseldorf.
Heute beginnt die heiße Phase des Polizeieinsatzes zur Räumung des von Kohlegegnern besetzten Dorfes Lützerath am Tagebau Garzweiler. Damit startet in Nordrhein-Westfalen einer der größten Polizeieinsätze der vergangenen Jahre. In Zeiten des Klimawandels steht der Einsatz im Fokus gesellschaftlicher Kontroversen. „Die Polizei schützt das Recht“, stellt GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens klar.
Mertens verwies darauf, dass das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) bereits im März 2022 in einem unanfechtbaren Beschluss festgestellt hat, dass der Bereich für die Braunkohlegewinnung abgebaggert werden darf. Und an diesem Montag (9. Januar 2023) hat das OVG einen Eilantrag einer Kohlegegnerin gegen das vom Kreis Heinsberg erlassene Aufenthalts- und Betretungsverbot für Lützerath abgewiesen. „Wenn wir Entscheidungen unserer Gerichte nicht mehr akzeptieren, ist unser Rechtsstaat am Ende“, warnte der GdP-Vorsitzende.
Das schließt friedlichen Klimaprotest in Sichtweite zum Geschehen nicht aus, im Gegenteil. „Hier gilt ebenso: Die Polizei schützt das Recht – nämlich das Demonstrationsrecht“, erklärte Mertens. Mit großer Sorge sieht die GdP allerdings, dass eine gewaltbereite Minderheit versucht, diesen Protest für sich zu kapern.
„Diesen Leuten geht es nur um Angriffe auf den Staat und unsere Kolleginnen und Kollegen als dessen Vertreter. Sie begehen Straftaten und nehmen Verletzungen von Polizisten und anderen Menschen billigend in Kauf“, warnte Mertens. Der GdP-Landesvorsitzende drängt: „Alle friedlichen Klimaschützer sind aufgefordert, sich von Gewalttätern zu distanzieren und diese zu isolieren!“

10. Januar 2023
NRW zahlt Arbeitgeberzuschuss für Entgeltumwandlung
Gute Nachrichten für Tarifbeschäftigte
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Viele Tarifbeschäftigte in NRW haben zusätzlich zu der Altersvorsorge im öffentlichen Dienst durch die VBL auch noch eine private Zusatzversorgung in Form der Entgeltumwandlung abgeschlossen. Grundlage hierfür ist der TV - EntgeltU - B/L. Danach können Teile des monatlichen Gehalts zum Zwecke der Altersversorgung während der Ansparphase steuer- und sozialversicherungsfrei bei der VBL eingezahlt werden. Für diese umgewandelten Beträge spart aber auch der Arbeitgeber seine anteiligen Sozialversicherungsanteile ein, was sich insbesondere bei den gesetzlichen Rentenansprüchen negativ für den Beschäftigten auswirkt. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber hierauf reagiert und geregelt, dass 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die jeweilige Versorgungseinrichtung abgeführt werden müssen. Denn durch die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten sollen diese und nicht die Arbeitgeber begünstigt werden. Zunächst betraf diese Verpflichtung des Arbeitgebers nur Entgeltumwandlungen durch Neuverträge ab 2019. Seit Januar 2022 gilt diese Verpflichtung auch für die älteren, vor dem 01. Januar 2019 abgeschlossenen Verträge!
Rückwirkende Zahlung in NRW zum 01.01.2022
Eine tarifvertragliche Vereinbarung über den Zuschuss zur Entgeltumwandlung ist in der Vergangenheit am Widerstand der TDL gescheitert, welche den Arbeitgeberzuschuss prozentual absenken wollte. Dies wurde von der GdP und den DGB - Mitgliedsgewerkschaften aber abgelehnt. Dabei vertritt der Arbeitgeber die Auffassung, der Arbeitgeberzuschuss sei eine freiwillige Leistung. Die GdP und die DGB-Gewerkschaften sind hier anderer Meinung und haben die Zahlung in Höhe von 15 % durchgesetzt. Seitens des Finanzministeriums in NRW wurde uns nun auf unsere Nachfrage mitgeteilt, dass das Land NRW die Zahlung an die VBL im Dezember rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 veranlasst hat. Das Jahr 2023 fängt daher für den Tarifbereich mit dieser guten Nachricht an.
Tarif-News zum Download.

10. Januar 2023
Pressemitteilung
GdP fordert Masterplan für die Polizei
Foto: Günter Jungmann/GdP
Düsseldorf.
Erst die Silvesterkrawalle in Bonn, Hagen und anderswo, dann der vereitelte Terroranschlag von Castrop-Rauxel, jetzt der Großeinsatz in Lützerath – kaum ein Tag vergeht, an dem die Polizei in NRW nicht bis an die Grenze ihrer Arbeitsfähigkeit belastet ist. Ein Signal der schwarz-grünen Landesregierung, dass sie die Leistung der Polizei für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft anerkennt, steht trotzdem noch immer aus. Für die Polizistinnen und Polizisten in NRW gibt es stattdessen seit fast 20 Jahren eine 41-Stunden-Woche, obwohl die überlange Arbeitszeit zu massiven Gesundheitsproblemen führt. Die Zulagen, die Polizisten als Ausgleich für Schicht- und Wochenendarbeit bekommen, sind zwei Jahrzehnte nicht mehr erhöht worden. Und bei den Aufstiegschancen sieht es mau aus.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) auf, sich nicht länger vor diesen Problemen weg zu ducken und endlich einen Masterplan vorzulegen, wie die Attraktivität des Polizeiberufs nachhaltig gestärkt werden soll. „Die Landesregierung hat versprochen, dass sie jedes Jahr 3000 Polizistinnen und Polizisten einstellen wird, aber diese Zahl werden wir nicht erreichen, wenn der Polizeiberuf nicht wieder attraktiv wird“, warnt GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Passiert hier nichts, wird die Personalnot bei der Polizei sogar noch weiter wachsen, wenn die Zahl der Schulabgänger in den nächsten Jahren sinkt.“
Die GdP erwartet zudem, dass die Landesregierung als ersten Schritt zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes die von ihr selber im Bundesrat unterstützte Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro auch an die eigenen Beschäftigten zahlt. „Bei der Wirtschaft für die Prämie zu werben, damit unsere Gesellschaft angesichts der galoppierenden Inflation nicht auseinanderfällt, beim Auszahlen aber die eigenen Beschäftigten zu vergessen, ist doppelzüngig“, sagt Mertens. „Wer so handelt, gefährdet die Zukunftsfähigkeit der Polizei, weil er deren Personalnot weiter verstärkt.“

09. Januar 2023
Hohe Belastung, zu wenig Personal – die GdP zeigt, wie es bei der Kripo besser geht
Ladendiebstähle, Tankbetrug, BTM-Delikte und andere Straftaten: Von einem Kriminalkommissariat in einer großen NRW-Stadt wird beispielhaft berichtet, dass 25 Kolleginnen und Kollegen rund 25 000 Verfahren pro Jahr bearbeiten, im Schnitt 1000 pro Kopf. Viele der Verfahren weisen keine Ermittlungsansätze auf, rechtsstaatlich korrekt müssen sie trotzdem erledigt werden. Das neue Positionspapier „Zukunft Kripo“ zeigt konkret, wie sich die oft beklagte permanente Überlastung in der Kriminalpolizei Schritt für Schritt abbauen lässt. Und wie die Arbeit in der Direktion K wieder attraktiv wird.
Entstanden ist das achtseitige Positionspapier auf einem zweitägigen Arbeitsworkshop der GdP, an dem Kriminalpolizisten aus ganz NRW teilgenommen haben, um ihre Forderungen und Erwartungen zur Stärkung der Kriminalpolizei zu formulieren.
Das Positionspapier gibt es ab sofort in gedruckter Form bei allen Kreisgruppen vor Ort und zum Download auf der Homepage des Landesbezirks.

04. Januar 2023
Pressemitteilung
GdP setzt Aufwärtstrend weiter fort
Grafik: Klaus Niesen/GdP
Düsseldorf.
Entgegen dem Trend in anderen politischen Organisationen konnte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im vergangenen Jahr erneut einen deutlichen Mitgliederzuwachs verzeichnen. Ende 2022 waren in NRW 47 021 Beschäftigte oder ehemalige Beschäftigte der Polizei Mitglied der GdP. Das sind 1 000 Mitglieder mehr als ein Jahr zuvor und fast 5 000 Mitglieder als vor fünf Jahren.
Verantwortlich für den deutlichen Mitgliederzuwachs sind nicht nur die gestiegenen Einstellungszahlen bei der Polizei, sondern auch der hohe Organisationsgrad der GdP. Von den 2 670 Kommissaranwärterinnen und -anwärtern, die im Herbst vergangenen Jahres ihre dreijährige Bachelor-Ausbildung bei der Polizei begonnen haben, sind 2 367 in die GdP eingetreten. Das entspricht einem Anteil von knapp 90 Prozent.
Möglich ist der hohe Organisationsgrad nur, weil sich die GdP nicht nur um die Innere Sicherheit kümmert, sondern sich auch konsequent für bessere Arbeitsbedingungen und bessere Aufstiegschancen bei der Polizei einsetzt. „Für uns ist der hohe Mitgliederzuwachs vor allem ein Auftrag, bei den Arbeitsbedingungen bei der Polizei noch mehr zum Besseren zu verändern, als uns das in der Vergangenheit bereits gelungen ist“, sagt GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „2023 muss die Politik endlich mit dem Abbau der 41-Stunden-Woche beginnen. Und wir brauchen eine grundlegende Modernisierung des längst in die Jahre gekommen Zulagensystems und deutlich bessere Einkommen – bei den Beamten und im Tarifbereich. Sonst bekommt die Polizei ein massives Bewerberproblem“, warnt Mertens.

02. Januar 2023
Pressemitteilung
Lützerath ist nicht der Hambacher Forst
Foto: Holger Dumke/GdP
Düsseldorf.
Heute früh hat die Polizei im Umfeld von Lützerath mit dem Aufbau der notwendigen Infrastruktur begonnen, um das seit langer Zeit von Klima-Aktivisten besetzte Dorf zu räumen. Damit beginnt die letzte Vorbereitungsphase für die ab Mitte Januar erwartete eigentliche Räumung. Trotz des großen Symbolwertes von Lützerath sieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Chancen, dass dabei ein gewaltsamer Zusammenstoß von Klima-Aktivisten mit den vor Ort eingesetzten Polizisten verhindert werden kann. Bei der Räumung des Hambacher Forstes vor vier Jahren war das anders. Damals sind die Polizisten massiv von gewaltbereiten Waldbesetzern angegriffen worden.
„Lützerath ist nicht der Hambacher Forst“, begründet GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens seine Hoffnung auf einen friedlichen Verlauf der Klimaproteste. „Mit dem auf 2030 vorgezogenen Braunkohle-Ausstieg haben die Klima-Schützer ihr wichtigstes Ziel bereits erreicht. Deshalb ist die Stimmung in Lützerath weniger aufgeheizt als vor vier Jahren im Hambacher Forst“, betont Mertens. „Hambach war aber auch deshalb anders, weil die Politik damals die Räumung des Waldes angeordnet hat, obwohl überhaupt noch nicht feststand, ob der Hambacher Forst nicht doch erhalten werden kann. Jetzt ist dagegen das Ende der Braunkohle entschieden.“
Mertens erinnert zudem daran, dass sich auf beiden Seiten des Konflikts junge Menschen gegenüberstehen, die ihr ganzes Leben noch vor sich haben. Nicht nur bei den Demonstranten, sondern auch bei den Polizisten. „Das sind keine feindlichen Lager“, betont der GdP-Vorsitzende. „Trotzdem kommt es in Lützeraht entscheidend darauf an, dass sich die Menschen, die friedlich für den Klimaschutz kämpfen, nicht von denjenigen, die nur das Feindbild Polizei im Kopf haben, zu sinnlosen Aktionen hinreißen lassen.“

 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram