05. März 2024
ERFOLG: Ausweitung der “Kinderkrankentage“ für Beamte steht bevor
Anschreiben der GdP zeigt Wirkung
Foto: GdP
Mitte Januar hatten wir darüber berichtet, dass für die Jahre 2024 und 2025 für den Bereich der Arbeitnehmerinnen und -nehmer eine erneute Erhöhung der sog. Kinderkrankentage beschlossen wurde. Vergleichbare Regelungen hatte es bereits in den letzten Jahren gegeben. Der Hintergrund ist dabei klar: Auch nach der Pandemie müssen die Kolleginnen und Kollegen, unabhängig vom Beschäftigungsstatus, neben dem Dienst für eine adäquate Betreuung der eigenen Kinder sorgen. Die GdP hat die Regelung daher ausdrücklich begrüßt.

Nur einen Haken hatte das Thema: Eine Übertragung der Regelung aus dem Arbeitnehmerbereich für die verbeamteten Kolleginnnen und Kollegen war nicht absehbar. Die GdP hat daher Innenminister Reul in einem persönlichen Anschreiben aufgefordert, sich für eine zügige Übertragung der Regelung einzusetzen.

IM reagiert: Neue Regelung auf dem Weg


Dieser klaren Forderung kommt das Ministerium nach, der Entwurf für die erforderliche Anpassung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung liegt uns über den DGB aktuell zur Stellungnahme vor.
Der Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge soll dabei wie folgt aussehen:

- Zur Betreuung des Nachwuchses sollen pro Kalenderjahr und Kind 13 Arbeitstage, für Alleinerziehende maximal
  26 Arbeitstage zur Verfügung stehen.

- Bei mehreren Kindern beträgt der Anspruch pro Kalenderjahr maximal 30 Arbeitstage, für Alleinerziehende      
   maximal 60 Arbeitstage.

GdP-Position: Dauerhafte, umfassende Regelung überfällig


Die jährliche Debatte macht überdeutlich: Eine dauerhafte Regelung muss her, für beide Beschäftigtengruppen. Damit unsere Kolleginnen und Kollegen dauerhafte Planungssicherheit haben und die Sorgen um die Kinderbetreuung nicht jedes Jahr aufs Neue beginnt.
Wir informieren euch, sobald die Anpassung der Verordnung beschlossen wurde!

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